Erklärung zur Barrierefreiheit
BEZEICHNUNG DER (ÖFFENTLICHEN) STELLE ist bemüht, die Website im Einklang mit der BETREFFENDE LANDES- BZW. BUNDESVERORDNUNG barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für NAME DES WEBAUFTRITTES.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
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Beispiel 1: Die Website ist mit BETREFFENDE LANDES- BZW. BUNDESVERORDNUNG (PRÜFKRITERIUM) vollständig vereinbar.
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Beispiel 2: Die Website ist mit BETREFFENDE LANDES- BZW. BUNDESVERORDNUNG (PRÜFKRITERIUM) wegen der folgenden GRÜNDE teilweise vereinbar.
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Beispiel 3: Die Website ist mit BETREFFENDE LANDES- BZW. BUNDESVERORDNUNG (PRÜFKRITERIUM) nicht vereinbar. Die GRÜNDE sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Zur Orientierung bieten wir die Einbindung von OpenStreetMaps an. Dieses Plugin ist nur teilweise barrierefrei und mit BETREFFENDE LANDES- BZW. BUNDESVERORDNUNG nicht vollständig vereinbar. Alternativ werden schriftliche Informationen zur Anfahrtsbeschreibung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Verfügung gestellt.
**ZUSÄTZLICHE AUFLISTUNG: WEITERE DURCH DEN KUNDEN EINGEFÜHRTE UNVEREINBARKEITEN…**
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung wurde am DATUM erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Bitte senden Sie eine E-Mail an ####@###.##, wenn Sie Folgendes finden:
- Inhalte, die schwer zugänglich sind.
- Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind.
Schlichtungsverfahren
Inhalt sollte durch Kommunen Juristen/Rechtsberatern/Überwachungsstellen geklärt werden